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   OLG Köln, 13.01.1992 - 13 W 65/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4264
OLG Köln, 13.01.1992 - 13 W 65/91 (https://dejure.org/1992,4264)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.01.1992 - 13 W 65/91 (https://dejure.org/1992,4264)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Januar 1992 - 13 W 65/91 (https://dejure.org/1992,4264)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Selbstständiges Beweisverfahren; Bindung eines sich an einem selbstständigen Beweisverfahren anschließenden Streitverfahrens an die Ergebnisse des selbstständigen Beweisverfahrens; Zulässigkeit der Stellung von Gegenanträgen oder Einleitung weiterer Beweisverfahren nach ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 485 ff.
    Kein zweites Beweisverfahren zu demselben Beweisthema

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • arneburgmueller.de PDF, S. 7 (Entscheidungsbesprechung)

    § 485 ZPO
    Selbständiges Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Neues zum "selbständigen Beweisverfahren" (IBR 1992, 170)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 835 (Ls.)
  • VersR 1992, 1152
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 28.04.1987 - 12 W 10/87

    Gegenantrag im Beweissicherungsverfahren; Neues Beweissicherungsverfahren;

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.1992 - 13 W 65/91
    Mit Sinn und Zweck dieser Neuregelung ist die - nach bisherigem Recht überwiegend für zulässig erachtete (vgl. Werner-Pastor, Bauprozeß, Rn 77 m. w. Nw.; dagegen schon OLG Hamm NJW-RR 1988, 384) - uneingeschränkte Stellung von Gegenanträgen oder Einleitung weiterer Beweisverfahren jedenfalls zu demselben Beweisthema unvereinbar; sie ist daher unzulässig.
  • BGH, 27.10.2011 - VII ZB 126/09

    Zulässigkeit der Einleitung eines weiteren selbstständigen Beweisverfahrens durch

    aa) Nach § 485 Abs. 3 ZPO ist der vom Antragsteller erneut gestellte Antrag auf Durchführung eines weiteren selbständigen Beweisverfahrens gegen den gleichen Antragsgegner unzulässig, wenn über den gleichen Beweisgegenstand bereits ein anderes Beweisverfahren am gleichen oder an einem anderen Gericht anhängig ist (OLG Köln, VersR 1992, 1152; OLG Hamm, BauR 1988, 762 = ZfBR 1987, 202; Weise, Selbständiges Beweisverfahren im Baurecht, 2. Aufl., § 2 Rn. 237, 240; Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl., § 485 Rn. 1; MünchKommZPO/Schreiber, 3. Aufl., § 485 Rn. 13).
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